Interviewtipps
Bereiten Sie sich auf das Interview gut vor. D.h. gepflegte Erscheinung, gut gekleidet und pünktliches Erscheinen. Studieren Sie den Stellenbeschrieb gründlich und informieren Sie sich über das Unternehmen auf der Firmenhomepage.
Häufig gestellte Fragen:
- Könnten Sie mir kurz Ihre berufliche Laufbahn beschreiben?
- Was genau machen Sie bei der jetzigen Tätigkeit?
- Was gefällt Ihnen bei der jetzigen Tätigkeit besonders? Was nicht?
- Warum suchen Sie eine neue Herausforderung?
- Was hat Sie an dieser Stellenausschreibung angesprochen?
- Was wissen Sie über unser Unternehmen?
- Was ist Ihr Laufbahnziel? Wo sehen Sie sich in den nächsten 5 bis 10 Jahren?
- Warum glauben Sie, dass Sie sich für diese Stelle eignen würden?
- Welche Ihrer bisherigen Stellen hat Ihnen am besten gefallen? Warum?
- Welches sind Ihre Stärken und Schwächen?
- Haben Sie Führungseigenschaften? Wie können Sie dies belegen?
- Wie organisieren Sie Ihre Arbeit?
- Arbeiten Sie gerne in einem Team oder sind Sie eher ein/e Einzelkämpfer/in?
- Wie sind Sie bis jetzt mit Misserfolgen umgegangen?
- Wie lange glauben Sie, dass Sie bei uns bleiben würden?
- Haben Sie noch andere Stellen in Aussicht?
- Nennen Sie mir Gründe, warum wir genau Sie einstellen sollten?
- Könnten Sie mir Referenzen angeben?
- Was sind Ihre Gehaltsanforderungen?
- Wann könnten Sie bei uns beginnen?
- Sind Sie mobil? (Besitzen Sie einen Fahrausweis oder sind Sie auf öffentliche Verkehrmittel angewiesen?)
- Haben Sie noch Fragen?
Unerlaubte Fragen:
Der Gesetzesgeber sieht vor, dass den Bewerbern nicht x-beliebige Fragen gestellt werden können. In der Praxis findet es dennoch statt.
Themen welche Sie nicht beantworten müssen:
- Religions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- Heiratsabsichten, intime Beziehungen und Freundschaften sind Privatsache. Erlaubt ist nur die Frage nach dem Zivilstand.
- Auch über Schwangerschaftsthemen muss der Arbeitgeber nicht informiert werden.
- Ausser bei Bedeutung/Einfluss auf die Arbeitsleistung dürfen keine allgemeinen Fragen über den Gesundheitszustand gestellt werden.
- Generelle Befragung zu Vorstrafen dürfen nicht gestellt werde - es sei denn, es besteht eine Einschlägigkeit. (Für gewisse Positionen wird jedoch ein Strafregisterauszug verlangt - vor allem im Bankenbereich)


